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Für 6.000+ Geräte

Made with Love

Wireless Charger

schwarz
01 Einstiegsbild
Wireless Charger.

Kabellose Schnellladestation. Für alle Qi-fähigen Geräte. Oberfläche bedruckbar.

02 Kabellose Ladefunktion
Kabellose Ladefunktion.

Kabellose Schnellladestation im individuellen Design! Unser Wireless Charger ist mit allen Qi-fähigen Geräten kompatibel.

03 Sicher Und Smart
Sicher & smart.

Um Dir die Wartezeit beim Aufladen zu verkürzen, lädt unser Wireless Charger bei einer Stärke von maximal 15 W schneller als gewöhnliche induktive Ladestationen (Schnellladefunktion muss von Deinem Gerät unterstützt werden). Zusätzlich schützt ein integrierter Sicherheitschip Deine Geräte vor Überladung, Überhitzung und Kurzschluss. Eine LED Anzeige zeigt Dir den aktuellen Ladestatus an. Das kabellose und sichere Aufladen ist selbst durch unsere stabilen Handyhüllen möglich.

04 Individualisierbar
Individualisierbar.

Bei dem Wireless Charger nutzen wir das solide Direktdruck-Verfahren. Der Druckbereich umfasst die gesamte runde Oberfläche. Der Wireless Charger kann sowohl unbedruckt als auch vollflächig oder partiell bedruckt bestellt werden.

Der beste Umgang mit Deinem Produkt

Hersteller-Informationen gemäß § 18 Abs. 2 ElektroG

Elektro- und Elektronikgeräte - Informationen für private Haushalte

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.

  1. Getrennte Erfassung von Altgeräten Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

  2. Batterien und Akkus Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.

  3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier.

  4. Datenschutz-Hinweis Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

  5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“ Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne (siehe Bild unten) weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

  6. Hersteller-Registrierungsnummer Als Hersteller im Sinne des ElektroG sind wir bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Benno-Strauß-Str. 1, 90763 Fürth) unter der folgenden Registrierungsnummer registriert: DE 70796260

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