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01 Einstiegsbild
USB Charger.

Universeller USB Charger. Mit USB-A & -C Anschluss. 20W Ausgangsleistung.

02 Universell
Universell.

Ob für unterwegs, als Ersatz für ein defektes Netzteil oder als Back-up: er versorgt all Deine Geräte mit Energie. Damit Du schnell wieder durchstarten kannst! Der USB Charger ist kompatibel mit fast allen mobilen Geräten, die über USB geladen werden können. Durch die USB-A und USB-C Ladeports lassen sich Deine Ladekabel mit dem Netzteil verbinden und ermöglichen Dir, zwei Geräte gleichzeitig zu laden.  Sobald deine Geräte aufgeladen sind, wird der Ladevorgang beendet. Das erhöht die Akkulaufzeit und senkt den Energieverbrauch.

03 Volle Power
Volle Power.

Eine Ausgangsleistung von bis zu 20 W ermöglichen, Deine Geräte sicher, zuverlässig und in ungeahnter Geschwindigkeit zu laden.

04 Technisches
Technisches.

USB-A-Anschluss USB-C-Anschluss Netzladegerät DoublePort mit PD 20W und QC  Abmessungen: 79,5 x 38,6 x 22,2 mm Eingang: AC 100-240V (50-60Hz), 0,6A Max Ausgang USB-A (QC3.0): DC 3,6-6V/3A, DC 6-9V/2A, DC 9-12V/1,5A Ausgang USB-C (PD):  DC 5V/3A, DC 9V/2,22A, DC 12V/1,67A    Ausgangsleistung gesamt: 20W

Der beste Umgang mit Deinem Produkt

Wichtiges.
Hersteller-Informationen gemäß § 18 Abs. 2 ElektroG (Deutschland) Elektro- und Elektronikgeräte - Informationen für private Haushalte Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt. 1. Getrennte Erfassung von Altgeräten Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme. 2. Batterien und Akkus Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden. 3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf 4. Datenschutz-Hinweis Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist. 5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“ Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne (siehe Bild unten) weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist. 6. Hersteller-Registrierungsnummer Als Hersteller im Sinne des ElektroG sind wir bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Benno-Strauß-Str. 1, 90763 Fürth) unter der folgenden Registrierungsnummer registriert: DE 70796260 Herstellerinformationen gemäß EAG-VO (Österreich) Mit der EAG-VO in Österreich wurde EU-Recht in nationales Recht umgesetzt. Mit der Umsetzung ist u.a. die kostenlose Rückgabemöglichkeit von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus privaten Haushalten (EAG) an öffentlichen Sammelstellen sichergestellt. EAG dürfen nicht mehr im gemischten Siedlungsabfall entsorgt werden, sondern müssen an den hierfür vorgesehenen Sammelstellen abgegeben werden. So können funktionsfähige Geräte wiederverwendet werden oder wertvolle Bestandteile aus kaputten Geräten wiederverwertet. Dies soll zu einer effizienteren Ressourcennutzung und somit zu einer nachhaltigeren Entwicklung beitragen. Außerdem können nur durch eine getrennte Sammlung gefährliche Bestandteile der Geräte (wie zum Beispiel FCKWs oder Quecksilber) einer ausreichenden Behandlung zugeführt werden und somit negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden. Ihnen stehen für Ihre privaten Altgeräte kostenlose Rückgabe- und Sammelmöglichkeiten der Gemeinden und der Herstellersysteme zur Verfügung. Eine Übersicht über die vorhandenen Sammelstellen erhalten Sie auf folgender Website: https://secure.umweltbundesamt.at/eras/registerabfrageEAGSammelstelleSearch.do. Alle Elektro- und Elektronikgeräte für den Haushalt sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet (siehe Bild rechts). Diese Geräte dürfen an allen Sammelstellen abgegeben werden, welche unter dem Link aufgeführt sind, und sollten nicht im Hausmüll entsorgt werden.
Entsorgungsempfehlung.
Hersteller-Informationen gemäß § 18 Abs. 2 ElektroG (Deutschland) Elektro- und Elektronikgeräte - Informationen für private Haushalte Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt. 1. Getrennte Erfassung von Altgeräten Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme. 2. Batterien und Akkus Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden. 3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf 4. Datenschutz-Hinweis Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist. 5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“ Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne (siehe Bild unten) weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist. 6. Hersteller-Registrierungsnummer Als Hersteller im Sinne des ElektroG sind wir bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Benno-Strauß-Str. 1, 90763 Fürth) unter der folgenden Registrierungsnummer registriert: DE 70796260 Herstellerinformationen gemäß EAG-VO (Österreich) Mit der EAG-VO in Österreich wurde EU-Recht in nationales Recht umgesetzt. Mit der Umsetzung ist u.a. die kostenlose Rückgabemöglichkeit von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus privaten Haushalten (EAG) an öffentlichen Sammelstellen sichergestellt. EAG dürfen nicht mehr im gemischten Siedlungsabfall entsorgt werden, sondern müssen an den hierfür vorgesehenen Sammelstellen abgegeben werden. So können funktionsfähige Geräte wiederverwendet werden oder wertvolle Bestandteile aus kaputten Geräten wiederverwertet. Dies soll zu einer effizienteren Ressourcennutzung und somit zu einer nachhaltigeren Entwicklung beitragen. Außerdem können nur durch eine getrennte Sammlung gefährliche Bestandteile der Geräte (wie zum Beispiel FCKWs oder Quecksilber) einer ausreichenden Behandlung zugeführt werden und somit negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden. Ihnen stehen für Ihre privaten Altgeräte kostenlose Rückgabe- und Sammelmöglichkeiten der Gemeinden und der Herstellersysteme zur Verfügung. Eine Übersicht über die vorhandenen Sammelstellen erhalten Sie auf folgender Website: https://secure.umweltbundesamt.at/eras/registerabfrageEAGSammelstelleSearch.do. Alle Elektro- und Elektronikgeräte für den Haushalt sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet (siehe Bild rechts). Diese Geräte dürfen an allen Sammelstellen abgegeben werden, welche unter dem Link aufgeführt sind, und sollten nicht im Hausmüll entsorgt werden.
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